Wir benötigen die Leistungsabrechnung Ihrer Sozialversicherung.
Bei Privatarztrechnungen muss eine Diagnose vermerkt sein, bzw. ein Vermerk der durchgeführten Behandlung.
Bei Rechnungen von Brillen oder Kontaktlinsen muss eine Dioptrienzahl vermerkt sein.
Physio- und Psychotherapierechnungen können nur refundiert werden, wenn eine Verordnung vom Arzt mitgeschickt wird.
Ärztlich verordnete Medikament werden inklusive Rezeptgebühr vergütet.
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